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NRW & Corona: Kindergärten öffnen ab 8. Juni 2020 mit eingeschränktem Regelbetrieb

Egal ob man die Wiedereröffnung der Kitas herbeisehnt oder aber mit Sorge betrachtet: Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege in NRW wird am 8. Juni aufgehoben und die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst. Alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35 (statt 45), 25 (statt 35) und 15 (statt 25) Stunden pro Woche in die Kita kommen.

Corona: Vorbereitungen auf die Wiedereröffnung der Schulen in Stadt und StädteRegion für die Abschlussklassen laufen

Die neue NRW-Corona-Betreuungsverordnung regelt unter anderem die vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Zunächst werden weiterführende Schulen öffnen, damit die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge ihre Prüfungen vorbereiten können. Hygienemaßnahmen werden umgesetzt und sind in einer Handreichung des Gesundheitsamtes in Form eines FAQ-Katalogs an die Schule gegeben worden. Schulbusverkehr ist gesichert. Notbetreuung in Kitas und Schulen wird ausgeweitet.
 

Corona-Virus: Aktuelles zum Umgang mit Kitas und Kindertagespflege

„Betretungsverbot“: Kitas und Kindertagespflege sind ab dem morgigen Montag bis zum 19. April geschlossen. Ausnahmen gelten für Kinder von Schlüsselpersonen, die mit ihrer Arbeit zentrale Funktionen des öffentlichen Lebens aufrechterhalten. Dazu gehört auch die Gruppe der eingesetzten Erzieherinnen und Erzieher. Diese Eltern brauchen eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Die Kinder besuchen dann ihre angestammte Einrichtung.