Inklusion von Kindern mit schwerer Lebensmittelallergie – Barrierefreiheit in der Kita- und Schulküche?

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Lebensmittelallergie Achtung Erdnuss | Foto: iStock, Aamulya

In Europa leiden laut Schätzungen 1,3 bis 8 Prozent der Kinder an Nahrungsmittelallergien. Die Zahl der Betroffenen hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt, Tendenz steigend. Zu den Hauptauslösern gehören Baum- und Erdnüsse. Was können Kitas und Schulen tun, um betroffenen Kindern Barrierefreiheit zu bieten? Ein Gastbeitrag von Nicole Weber, deren Tochter eine schwere Erdnussallergie hat und vom Schulessen ausgeschlossen wurde.

Erdnussallergie – Was bedeutet das im Alltag?
Obwohl die Forschung voranschreitet, gibt es zu den Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten zwar verschiedene wissenschaftliche Thesen und Ansätze sowie zahlreiche Studien, jedoch keine abschließenden Ergebnisse. Bei der Erdnussallergie handelt es sich um eine Nahrungsmittelallergie, bei der schon geringste Mengen des Allergens sehr schwere allergische bis anaphylaktische Reaktionen hervorrufen können. Liegt die Diagnose Erdnussallergie vor, wird der Patient mit einem Set aus Notfallmedikamenten ausgestattet, die beim Auftreten allergischer Reaktionen als Erste Hilfe eingesetzt werden müssen. Die prioritäre Maßnahme bei einer Erdnussallergie liegt jedoch in der konsequenten Vermeidung des Allergens. Zu Hause und in den Betreuungseinrichtungen wie Kindergarten, Schule oder OGS sind die Kinder auf eine erdnussfreie Umgebung und ein diesbezüglich tolerantes und gut informiertes Umfeld angewiesen. Zudem werden betreuende Personen wie Lehrer und Erzieher in der Handhabung der Notfallmedikamente geschult.
Ein Kind mit Erdnussallergie muss sehr oft verzichten, darf keinen Keks und keinen Kuchen naschen, muss um Eisdielen mit Nusseis einen großen Bogen machen und beim Einkauf jede Inhaltsangabe immer wieder lesen. Jeder Kindergeburtstag wird zur großen Hürde, wenn man denn überhaupt kommen darf. Einfach mal ein Brötchen beim Bäcker kaufen geht nicht.
Die Versorgung von Kindern mit dieser Art von Handicap stellt eine Herausforderung dar und verlangt eine besondere Achtsamkeit, zu Hause und überall, ohne Ausnahme. In Betreuungseinrichtungen kann dies aber von geschultem Personal bzw. professionell auf das Thema eingestellten Cateringunternehmen übernommen werden und ist durchaus leistbar.

Lebensmittelallergie und Inklusion
Im Rahmen von Integration und der darüber hinausgehenden Inklusion sollen allen Menschen die gleichen Möglichkeiten und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft geboten werden. Es gibt viele Bemühungen, auch Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Schulen und Kindertagesstätten gleichwertig zu betreuen. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen wie der barrierefreie Zugang zum Schulgebäude oder die Bereitstellung eines Schul- bzw. Inte-grationshelfers.

Man kann davon ausgehen und auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat dies im August 2015 beschlossen, dass eine hochgradige Erdnussallergie mit einem hohen Risiko einer systemischen allergischen Reaktion regelmäßig als Behinderung anzusehen ist. Menschen sind nicht allein aufgrund körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigungen behindert, sondern vor allem auch Barrieren in ihrer Umwelt führen dazu. Physische Barrieren wie Treppen und Stolpersteine, aber auch die Einstellung ihrer Mitmenschen können sie unter Umständen an der vollen gesellschaftlichen Teilhabe hindern und durch Ausgrenzung benachteiligen. Inwieweit eine Beeinträchtigung auch eine Behinderung ist, ist kontextspezifisch und hängt maßgeblich vom Umfang von Stigmatisierungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung ab.

Nicht in allen Betreuungseinrichtungen wird es Kindern mit Lebensmittelallergie möglich gemacht, am allgemeinen Mittagessen teilzunehmen. Sie werden aufgrund ihrer Allergie vom Mittagessen ausgeschlossen. Die in ihrer Lebensweise infolge der Allergie in vielen Bereichen bereits stark beeinträchtigten Kinder erfahren damit eine weitere Nicht-Teilhabe am Leben der Gemeinschaft. Wenn Inklusion konsequent gehandhabt wird, sollten Träger und Entscheider auch in diesem Segment der Betreuung im Sinne der Kinder handeln, die aufgrund ihrer Allergie beeinträchtigt sind und spezielle Anforderungen an Essen haben. Wird dieses Bedürfnis von allergischen Kindern übergangen bzw. nicht berücksichtigt, wird eine Barriere aufgebaut, für die es keine sinnvolle und nachvollziehbare Rechtfertigung gibt.

Genau wie es in Schulgebäuden Alternativen für Treppen geben muss, sollte es in Schulküchen auch allergenfreie Mahlzeiten geben. So ist auch für Allergiker umfassende Teilhabe möglich. Dieser Verantwortung sollten sich die Betreuungseinrichtungen stellen und eine Lösung für die Versorgung von Allergikern suchen.

Professionelle Lösungen
Umfassend informieren und beraten kann dazu beispielsweise das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), das als „Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Ernährungsfragen in Deutschland“ Empfehlungen hinsichtlich Schulverpflegung bei Lebensmittelallergien und für die Versorgung von Allergikern in Tageseinrichtungen gibt. Nach dem bundesweiten DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung soll auch Kindern und Jugendlichen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten bzw. krankheitsbedingten Einschränkungen die Teilnahme an der Mahlzeit ermöglicht werden.
Dies kann laut des BZfE durch ein spezielles Essensangebot erfolgen, beispielsweise in Form eines Komponentenmenüs. Damit können alle Kinder aus verschiedenen Menübestandteilen frei wählen. Da möglicherweise enthaltene Allergene klar gekennzeichnet sind, ist ein Großteil des Allergenmanagements damit bereits geleistet.
In dieser Form haben sich viele Betreuungseinrichtungen schon zeitgemäß und flexibel auf die immer größer werdende Anzahl an Kindern mit Allergien und Unverträglichkeiten eingestellt und Verantwortung übernommen.

Im Blog spuren-von-erdnuss.de teilt Familie 
Weber ihre Erfahrungen und gibt Tipps im
Umgang mit schwerer Erdnussallergie.

Sehen harmlos aus, sind es aber nicht: Erdnüsse bieten ein extrem hohes Allergiepotential.

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