Egal ob man die Wiedereröffnung der Kitas herbeisehnt oder aber mit Sorge betrachtet: Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege in NRW wird am 8. Juni aufgehoben und die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst. Alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35 (statt 45), 25 (statt 35) und 15 (statt 25) Stunden pro Woche in die Kita kommen.
Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen.
Auch für Kitas, die das Angebot nicht leisten können, soll es Ausnahmen geben.
Härtefälle müssen berücksichtigt werden.
Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni gilt auch für Kinder, deren Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten.
Die Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt mit quantitativen wie qualitativen Beschränkungen. Standards des Kinderbildungsgesetzes können noch nicht wieder erreicht und der Fachkraftschlüssel noch nicht erfüllt werden.
Festgeschrieben sind folgende Regeln:
- Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte;
- in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt;
- die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt;
- alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein, die Hygienekonzepte eingehalten werden.
Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen – sofern diese zur Verfügung stehen.
Im Juni und Juli gilt in Aachen: Die Eltern bezahlen den halben Beitrag.
Die Phase des eingeschränkten Regelbetriebs ist zunächst bis zum 31. August 2020 vorgesehen.
Alle Infos dazu: Land NRW / Kitas ab 8. Juni 2020
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