Wildtiere bekommen Nachwuchs – Hunde bitte anleinen

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Der Frühling ist da – und damit auch die Nachwuchszeit vieler Wildtiere. Von Anfang April bis Mitte Juli sollten Hunde im Wald und in der freien Landschaft unbedingt angeleint und unter Kontrolle bleiben. Denn freilaufende Hunde können Gelege oder Jungtiere gefährden: Schon ihr Geruch kann Elterntiere vertreiben. Während ihrer Abwesenheit kann das Gelege auskühlen oder die Jungtiere einem Räuber zum Opfer fallen.

Im Wald schützt die Leinenpflicht die Jungen von Rehen, Hasen und Bodenbrütern. Im Ackerland, etwa im Aachener Norden, sind besonders seltene Bodenbrüter wie Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche auf Schutz angewiesen – ihre Bestände sind stark rückläufig.

In öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen besteht für Hunde – mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche (Link zur Seite der Stadt Aachen) – zur Vermeidung von Gefahren ohnehin Leinenzwang (§ 2 Absatz 2 Landeshundegesetz NRW). In allen Naturschutzgebieten der Stadt Aachen ist es ebenfalls grundsätzlich verboten, Hunde nicht angeleint laufen zu lassen. Darüber hinaus ist es für Mensch und Hund verboten, Naturschutzgebiete abseits der zugelassenen Wege zu betreten, darauf weist die untere Naturschutzbehörde der Stadt Aachen hin.

Freilaufende Katzen haben in dieser Zeit auch nichts draußen zu suchen, gibt die Stadt Aachen bekannt.

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