Das Freizeitgelände ist weiterhin täglich geöffnet und soll für die Kinder einen Ausgleich bieten, da viele anderen Beschäftigungsmöglichkeiten derzeit wegen Corona nicht möglich sind. Da im Feierabendbereich mittlerweile die Dunkelheit früh Einzug gehalten hat, wird das Gelände jeden Abend bis zunächst einschl. 23.12. beleuchtet sein. Um 21:10 Uhr wird die Beleuchtung abgeschaltet. Bis 21:00 Uhr sollte das Gelände somit verlassen sein, damit niemand in der Dunkelheit zurückbleibt. Der Spielplatz ist somit komplett abends nutzbar.
Überall wo der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Erwachsenen nicht eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht. Die Toiletten sowie der Kiosk (kein Alkoholverkauf) sind selbstverständlich zu diesen Zeiten (17:00-21:00 Uhr) auch geöffnet. Gekaufte Speisen und Getränke dürfen nicht direkt am Kiosk, sondern nur in 50 m Entfernung vom Kiosk verkostet werden. Grillhütten können nicht gemietet werden. Jedoch können die dortigen Sitzplatze mit Abstand genutzt werden. Ebenso sind auch die Sitzgelegenheiten innerhalb des Geländes unter Einhaltung der geltenden Regelungen nutzbar.
Das Beachfeld sowie der Minigolfplatz dürfen wegen der geltenden Verordnungen leider nicht genutzt werden.
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