Schnelle Hilfe ist gefragt: Spendenaufruf für verunglücktes Au-pair-Mädchen

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Ein Au-pair-Mädchen aus Russland erleidet in Aachen einen schweren Unfall, kann dank schneller Hilfe gerettet werden und hofft nun auf weitere Reha-Maßnahmen. Da ihr Versicherungsschutz jedoch ausgelaufen ist, soll nun eine Spendenaktion dabei helfen, die hohen Kosten zu decken. Ein komplexe Sachlage.

Eine ohnehin tragische Geschichte erhält aufgrund versicherungstechnischer Umstände eine zusätzliche bittere Note: Seit Ende Oktober letzten Jahres liegt ein junges Au-pair aus Russland halbseitig gelähmt auf der Intensivstation des Aachener Klinikums. Sprechen und Nahrungsaufnahme fallen dem Mädchen schwer. Was ist passiert? Bei einem unglücklichen Sturz aus rund sechs Metern Höhe verletzte sich die 21-Jährige so schwer, dass sie ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Nur einer unverzüglichen Notoperation verdankt das Mädchen, dass es den Unfall überlebt hat. Am 24. Oktober 2018 war der neunjährige Junge, um den sich das Mädchen kümmerte, auf das Dach einer ehemaligen Lagerhalle gestiegen – dieses erreichte er über sein Kinderzimmerfenster. Zwar ist dieses Dach als Flucht- und Rettungsweg vorgesehen, beim Versuch, den Jungen in Sicherheit zu bringen, trat das pflichtbewusste Au-pair jedoch auf eine Kunststoffwellplatte und brach durch das Dach.

Unmittelbare Hilfe: Spendenaufruf

Statt in ihre Heimat zurückzukehren, liegt das Mädchen nun seit Ende Oktober im Klinikum und benötigt schon bald eine spezielle Reha-Maßnahme. Die stationäre neurologische Frührehabilitation dauert mindestens drei Monate und kostet mehrere zehntausend Euro. Die Hiobsbotschaft: Laut Au-pair-Vertrag wäre die Versicherung nur für 20 Tage ambulante Reha aufgekommen – mittlerweile ist der Versicherungsschutz allerdings sowieso ausgelaufen.
Finanzielle Hilfe erhoffen sich die ehemaligen Gasteltern nun per Spendenaktion, deren Träger die katholische Pfarrei St. Sebastian Würselen ist.

Das Spendenkonto lautet: IBAN DE87 391629800102759036, Stichwort: Anastasia

Auch das Visum des verunglückten Mädchens war zwischenzeitlich abgelaufen, konnte jedoch aufgrund der besonderen Situation bis zum 8. April 2019 verlängert werden. Dies sei laut Klinikum allein für die konstante Nachkontrolle der schweren Kopfverletzung notwendig; insgesamt verspreche man sich allerdings sehr gute Heilungschancen.

Wie steht es um den Versicherungsschutz?

Der tragische wie auch komplexe Fall rückt die Frage nach dem nötigen Versicherungsschutz von Au-pair-Mädchen in Deutschland in den Fokus: Was ist Pflicht, was ist ratsam, wer kommt wofür auf? Bis zu 30.000 Au-pairs zieht es jährlich nach Deutschland, um in Gastfamilien etwa bei der Kinderbetreuung und bei verschiedenen Hausarbeiten auszuhelfen. Im Gegenzug sorgen die Gasteltern für Verpflegung, Unterkunft, Taschengeld – und eben einen umfassenden Versicherungsschutz. Dieser muss die gesamte Aufenthaltszeit abdecken und zudem eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung beinhalten. Welche Kosten dabei auf die Gasteltern zukommen, hängt von den abgedeckten Risiken und der Tarifauswahl ab: Zwischen 35 und 70 Euro pro Monat sind üblich. Extraleistungen wie Ausfallgeld oder – mit Blick auf den Aachener Fall interessant – Rehabilitationsmaßnahmen können dazugebucht werden; zum Standard zählen jedoch mindestens ambulante und stationäre Heilbehandlungen.

Au-pair-Bewerberinnen aus Nicht-EU-Ländern – wie eben Russland – benötigen obendrein ein spezielles Visum, das sie vor Abreise bei der deutschen Botschaft beantragen müssen. Für Fragen rund um Versicherungen, Visum und anfallende Kosten stehen entsprechende Au-pair-Agenturen oder die Bundesagentur für Arbeit mit Rat und Tat zur Seite.

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