Dieses Urteil könnte wegweisend sein. Am 06. Februar 2013 hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) einer 21-jährigen Frau das Recht zugesprochen, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren, durch dessen Samenspende sie gezeugt wurde.
Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben. Bisher waren Samenspenden anonym. Jetzt jedoch werteten die Richter das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität (Az: I-14 U 7/12).
Das Urteil ist rechtskräftig und eine Revision nicht zugelassen.
Bereits 1989 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Seit dem Jahr 2007 müssen zudem Unterlagen zur Samenspende 30 Jahre aufbewahrt werden.
Welche Folgen das auch für Themen wie Unterhalt und Erbrecht haben wird, bleibt abzuwarten.
In Deutschland gibt es nach Schätzungen rund 100.000 Kinder, die aus anonymen Samenspenden hervorgegangen sind.
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