NRW: Elternbeiträge für Januar werden erlassen

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Es wird Eltern weiterhin empfohlen, Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen, da die Covid 19-Pandemie die Situation in den Kindertageseinrichtungen, offenen Ganztagsschulen und in der Kindertagespflege stark einschränkt. Kinder müssen in festen Gruppen betreut werden und die Betreuungszeiten sind begrenzt. In der Kindertagespflege bleibt es grundsätzlich bei dem bisher gebuchten Umfang.
Zudem können weitere Regeln dazukommen, so dürfen Eltern in Aachen die städtischen Kitas nicht betreten und müssen die Kinder an der Türe übergeben.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden entschieden, dass für Januar 2021 die Beiträge in den Kindertageseinrichtungen, offenen Ganztagsschulen und in der Kindertagespflege landesweit erlassen werden. Es soll auch auf die Beiträge für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich verzichtet werden. Das Land NRW hat angekündigt – vorbehaltlich der Beratung und des Beschlusses des Haushalts – die Hälfte der finanziellen kommunalen Ausfälle zu übernehmen.

Die im Monat Januar 2021 gezahlten Elternbeiträge werden mit zukünftigen Beitragsforderungen verrechnet und wo dies nicht mehr möglich ist, selbstverständlich erstattet. Da die weitere Entwicklung der Pandemie und die notwendigen Maßnahmen und Auswirkungen auf den Elternbeitrag nicht abzuschätzen sind, werden für den Monat Februar zunächst keine Beiträge eingezogen. Bis zur endgültigen Klärung werden die beitragspflichtigen Eltern gebeten, gegebenenfalls eine temporäre Anpassung der Daueraufträge vorzunehmen und für Februar keine Beiträge zu überweisen.

Die neuen Corona-Regeln, die ab dem 25.01.2021 in NRW gelten, sind hier zu finden.

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