Neue Standards für Inklusion

in Aktuelles um die Ecke

Mit der Nennung klarer Eckpunkte läutete NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer Ende Juli eine Neuausrichtung der Inklusion ein und stellte gleichzeitig auch eine angepasste Mindestgrößenverordnung für Förderschulen vor. Die Zielsetzungen in der Übersicht.

„Die Landesregierung investiert massiv in die Inklusion und stellt zusätzliche Ressourcen bereit. Wir werden die Angebote an Schulen des Gemeinsamen Lernens bündeln und eindeutige Qualitätskriterien einführen, damit alle Schülerinnen und Schüler profitieren können“, so Gebauer. Konkret bedeutet das für Inklusion an weiterführenden Schulen, dass nur dann Gemeinsames Lernen eingerichtet werden kann, wenn bestimmte Standards erfüllt sind: So muss die Schule über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen und Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung beschäftigen. Nur so könne auch pädagogische Kontinuität gewährleistet werden. Weiter sieht die Qualitätssicherung eine systematische Fortbildung des Kollegiums vor, und es müssen zudem die räumlichen Voraussetzungen gegeben sein. Zur Orientierung erhalten Schulen des Gemeinsamen Lernens eine neue Inklusionsformel: 25 – 3 – 1,5. In der Umsetzung bedeutet dies, dass Schulen so viele Neulinge aufnehmen, dass Eingangsklassen mit durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schülern entstehen, durchschnittlich drei davon mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Für jede dieser Klassen erhält die Schule eine halbe zusätzliche Stelle.

An Gymnasien wird die sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich stattfinden, es werden also nur Kinder mit Förderbedarf aufgenommen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie das Abitur erreichen können. Zieldifferente Förderung soll für ein Gymnasium eine freiwillige Entscheidung sein.

 

Unterstützung auch für Förderschulen

Diese eindeutigen Kriterien zur Qualitäts-sicherung sind laut Ministerin Yvonne Gebauer eine Reaktion auf den Wunsch vieler Eltern, ein qualitativ hochwertiges inklusives Angebot an allgemeinen Schulen anzubieten. Die Neuausrichtung beginnt mit dem Schuljahr 2019/20, wird in der Jahrgangsstufe 5 eingeführt und soll 2024/25 den Endausbau erreicht haben (komplette Umstellung der Sekundarstufe I). Nach der Modellrechnung stünden an weiterführenden Schulen dann 9.133 zusätzliche Stellen zur Verfügung, um das Gemeinsame Lernen zu unterstützen. Im gleichen Zuge legte die Landesregierung auch eine neue Mindestgrößenverordnung für Förderschulen vor: „Wer über Inklusion redet, muss auch über Förderschulen sprechen“, so Gebauer. Die ab dem Schuljahr 2019/20 geltenden Mindestgrößen sind unter schulministerium.nrw.de einzusehen.

Bleibe immer auf dem Laufenden

Ich will nichts verpassen und möchte wöchentlich den kostenlosen KingKalli-Newsletter erhalten und über aktuelle Themen und Termine auf dem Laufenden gehalten werden.

Ich bin damit einverstanden, den Newsletter zu erhalten und weiß, dass ich mich jederzeit problemlos wieder abmelden kann.

Hinterlasse einen Kommentar