Nebenjobs für Schüler – Was ist zu beachten?

in Von und für Jugendliche

Mit einem Nebenjob das Taschengeld aufzubessern ist bei Jugendlichen sehr beliebt. Das Arbeiten in jungen Jahren bringt aber noch weitere Vorteile mit sich. So kann man erste berufliche Erfahrungen sammeln und den Umgang mit Chefs, Kollegen und eventuell Kunden kennenlernen. Im Nebenjob müssen Schüler Verantwortung für die ihnen anvertrauten Aufgaben übernehmen und Tugenden wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Zudem wirkt sich das Engagement später positiv auf Bewerbungen aus, auch wenn der Job während der Schulzeit fachlich nicht dem späteren Berufsfeld entspricht.
Wenn man als Jugendlicher einen Nebenjob annehmen möchte, sollte man einige Dinge beachten. Aufgrund des Jugendschutzgesetzes gelten strenge Regeln in Bezug auf die Arbeitszeiten, und oftmals fällt die Bezahlung eher gering aus. Man sollte darauf achten, dass der Nebenjob einen nicht überfordert. Denn der Hauptjob ist und bleibt die Schule. Für viele Jobs liegt das Mindestalter bei 16 Jahren, da in Deutschland das Verbot von Kinderarbeit besteht. Als Kind zählt im Sinne des Jugendschutzgesetzes, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Es gibt aber Ausnahmen für Kinder ab 13 Jahren, wenn die Eltern der Beschäftigung zustimmen. 13- bis 15-Jährige können jedoch lediglich leichten Arbeiten nachgehen. Pro Tag dürfen sie im Zeitraum von 8:00-18:00 Uhr nicht länger als zwei Stunden arbeiten an insgesamt maximal fünf Tage pro Woche. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Arbeitszeiten sich nicht mit dem Schulunterricht überschneiden. Mögliche Jobs sind zum Beispiel Zeitungsaustragen, Baby- oder Dogsitting und Nachhilfe.
Für 15- bis 18-Jährige sind die Möglichkeiten schon etwas besser. Zwar gelten für schulpflichtige Jugendliche erst mal die gleichen Bestimmungen wie für Kinder, aber während der Schulferien dürfen sie vier Wochen pro Kalenderjahr und bis zu acht Stunden täglich arbeiten. Dabei dürfen 40 Wochenstunden bei bis zu fünf Tagen in der Woche nicht überschritten werden. Ferienjobs sind generell eine gute Sache, da sie die schulischen Leistungen nicht beeinflussen. Zu den zahlreichen Möglichkeiten zählen u. a. Jobs im Service in Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Schnellrestaurants oder in Modegeschäften. Aber auch in Gärtnereien, Drogerien, Bäckereien, Getränke- oder Supermärkten werden häufig Aushilfskräfte als Verkäufer, Regalauffüller oder Inventurhelfer benötigt. Weitere Anlaufstellen sind Kinos und Freizeitparks. Hier werden insbesondere in den gut besuchten Ferienzeiten fleißige Helfer gesucht. Für sportliche Schülerinnen und Schüler bieten sich außerdem Jobs als Fahrradkurier oder Trainer an. Generell darf nur im Zeitraum von 6:00 bis 20:00 Uhr gejobbt werden. In einigen Branchen gelten jedoch Ausnahmen. Jugendliche ab 16 dürfen in Kneipen und Restaurants z. B. bis 22:00 Uhr arbeiten. Verboten sind hingegen alle Nebenjobs, die ein besonderes Gefahrenpotenzial aufweisen oder in denen man großer Hitze, Kälte oder einem hohen Lärmpegel ausgesetzt ist. Auch Jobs, bei denen eine erhöhte Infektionsgefahr besteht, wie in medizinischen Einrichtungen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Der neue gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, der in Deutschland seit dem
1. Januar 2015 besteht, gilt für Jugendliche unter 18 Jahren und ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht. Sie gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz noch nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Erst mit Abschluss des 18. Lebensjahres können sich auch junge Erwachsene über den Mindestlohn freuen.

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