Die Landesregierung hat am 6. Mai 2020 weitere Lockerunsgmaßnahmen in der Corona-Pandemie beschlossen – alle unter der Vorausestzung strenger Abstands- und Hygieneauflagen. Die Maßnahmen in Auszügen:
Kinderbetreuung/Schulen
Ein Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege wird mit den Trägern und Kommunen final abgestimmt und noch in dieser Woche vorgestellt.
Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab Donnerstag, 7. Mai, bereits wieder Präsenzunterricht. Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.
Hochschulen
Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.
Einzelhandel
Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.
Sport und Freizeit
Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen wieder möglich. Freibäder dürfen ab 20. Mai, Hallenbädern ab 30. Mai wieder öffnen (nicht Spaßbäder).
Kultur
Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden. In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt.
Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.
Soziales
Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe.
Die vollständigen Maßnahmen sind in dieser Pressemitteilung des Landes NRW nachzulesen.
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