5 Fragen an Anna-Maria Petri-Satter

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Ein neuer Gesetzentwurf hat für Aufregung gesorgt. Er sieht vor Alleinerziehenden, die HARTZ IV beziehen, die Bezüge zu kürzen – und zwar für jeden Tag, wo das Kind beim anderen Elternteil ist. Anna-Maria Petri-Satter aus Aachen empfindet das als grobe Benachteilung für betroffene Familien und hat eine Petition gestartet, die bereits von über 25.000 Menschen unterzeichnet wurde und auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu einer Stellungnahme gebracht hat. KingKalli hat nachgefragt.

1) Worum geht es in ihrer Petition?

Ich spreche mich in der Petition gegen die Pläne der Bundesregierung aus, das SGB II dahingehend zu reformieren, dass künftig allen Alleinerziehenden, die auf Hartz IV angewiesen sind, pro Umgangstag ihrer Kinder beim anderen Elternteil Geld abgezogen werden soll. Meiner Ansicht nach verschärft diese Gesetzesregelung nämlich die ohnehin schon starke Benachteiligung von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Erstens ist es ja eine Fehlannahme, Kinder würden so viel weniger kosten, wenn sie einen Tag woanders sind. Die laufenden Kosten sinken ja deswegen nicht, wie Miete, Vereinsbeiträge, Kleider, Schulsachen etc. Zweitens wird so letztendlich die Kinderarmut in Deutschland verschärft. Und drittens setzt das völlig falsche Anreize. Kinder in Trennungsfamilien haben oft ohnehin schon erheblich unter den Umgangskonflikten ihrer Eltern zu leiden. Wenn nun die Eltern auch noch so explizit finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn sie dem Kind Umgang zum anderen Elternteil ermöglichen, wird das diese Konflikte mit Sicherheit nicht verbessern. Die Leidtragenden sind in erster Linie die Kinder, die sich dagegen nicht wehren können. Und in zweiter Linie Eltern, die ohnehin schon völlig an jeder Belastungsgrenze sind.

2) Wie sind Sie auf das Thema aufmerksam geworden?

Ich bin in meiner Facebook-Timeline über einen Zeitungsartikel darüber gestolpert – und konnte zuerst nicht glauben, was ich da las. Die Stellungnahmen vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) e. V. und dem Deutschen Juristinnenbund haben meine Befürchtungen aber leider bestätigt. Darauf bin ich so wütend geworden, dass ich nicht länger stillsitzen konnte und einfach etwas tun musste.

3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt an, es habe so eine Regel immer schon gegeben, so hätten Eltern fürs ganze Jahr sagen müssen, wann das Kind wo ist und der Satz sei angepasst worden. Die neue Regel würde das Prozedere nur vereinfachen.

Ich finde es unglaublich bizarr, wie dreist hier seitens des BMAS gelogen wird. Denn das stimmt ganz einfach nicht. Hier in Aachen beispielsweise wurde das bisher nicht praktiziert. Bei mir nicht, aber auch Mitglieder der Ortsgruppe des VAMV haben mir das bestätigt, dass ich da eben kein Einzelfall war. Ich habe seit der Petition auch unzählige Zuschriften bekommen und dies auch immer wieder in Alleinerziehendengruppen gelesen. Wir leiden ja nicht alle unter einer kollektiven Wahrnehmungsstörung. Nein, diese Regelung wurde in einzelnen wenigen Jobcentern in ganz speziellen Fällen angewandt – und zwar wenn überhaupt, dann nur dann, wenn BEIDE Elternteile Leistungen beantragt haben und diese dann für das Kind aufgeteilt wurden. Daraus aber die Aussage abzuleiten, das wäre immer schon so gewesen, finde ich unglaublich frech. Denn erstens gab es auch genug Kommunen, die sich gegen diese Praxis entschieden haben. Und zweitens soll eben künftig allen Alleinerziehenden Geld abgezogen werden pro Umgangstag, selbst wenn der andere Elternteil selbst gar keine Leistungen bezieht, und das war tatsächlich bisher nirgendwo so. Die Aussage, das hätte es immer schon gegeben, ist also schlicht und ergreifend gelogen.

4) Von was für Summen ist hier die Rede?

Je nach Alter des Kindes zwischen knapp 8 und 10 Euro pro Umgangstag und Kind. Bei einer Familie mit zwei Kindern, die jedes zweite Wochenende ihren Vater sehen, macht das also gut und gerne über 100 Euro aus, die dann auf dem Konto der Mutter fehlen. Wenn man sowieso jeden Cent fünfmal umdrehen muss, damit das Geld irgendwie bis zum Ende des Monats reicht, ist das sehr, sehr viel Geld, dessen Fehlen existenzielle Probleme mit sich bringt. Vor Ende des Monats den Kühlschrank nicht mehr bestücken zu können ist ein sehr mieses Gefühl für eine Mutter.

5) Sie sind selber alleinerziehend und waren schon einige Zeit auf HARTZ IV angewiesen. Wie beurteilen Sie den Umgang mit Alleinerziehenden.

Stiefmütterlich. Es hat ja strukturelle Gründe, warum man als Alleinerziehende überhaupt in Hartz IV rutscht, und mit diesen strukturellen Gründen haben Alleinerziehende besonders zu kämpfen. Seit 2008 der Ehegattenunterhalt abgeschafft wurde, um auch alleinerziehende Mütter möglichst flott wieder um jeden Preis in den Arbeitsmarkt zurückzudrängen, verlangt der Gesetzgeber von Alleinerziehenden, deren Kinder 3 Jahre alt oder älter sind, dass sie Vollzeit arbeiten. Dazu fehlt aber eigentlich die Infrastruktur. Wie soll ich beispielsweise Vollzeit arbeiten, wenn die Kinderbetreuung lediglich die Zeit von 8 bis 16 Uhr abdeckt? Das geht ja schon rein zeitlich gar nicht, wenn Schule, Arbeitsplatz und Wohnort nicht in Rufweite voneinander entfernt sind. Viele Arbeitgeber haben außerdem Alleinerziehenden gegenüber noch mehr Vorbehalte als Müttern gegenüber ohnehin schon („die fehlt ja ständig wenn das Kind krank ist, braucht dauernd Ferien, muss früher gehen“ etc.) und so ist es gar nicht leicht, überhaupt eine Arbeitsstelle zu bekommen. Hat man einen Job ergattert, der einem trotz der strukturell bedingten Einschränkungen ein ausreichendes Gehalt erlaubt, darf man als Alleinerziehende von dem Gehalt fast genauso viele Steuern und Sozialabgaben abdrücken, wie kinderlose Singles. Der Staat behauptet zwar, Familien zu fördern, in Wirklichkeit fördert er aber Ehen, völlig ungeachtet ob daraus Kinder hervorgehen oder nicht. Die Liste der Benachteiligungen könnte ich nun endlos weiterführen. Da jedoch in Deutschland Kinder allgemein oft als Privatsache angesehen zu werden scheinen, um die sich die Allgemeinheit nicht zu kümmern braucht, interessiert das normalerweise recht wenige. Ich wünsche mir, dass die Menschen und vor allem auch die Entscheidungsträger an allen Ecken endlich begreifen, dass Kinder zum Leben dazugehören und unsere Gesellschaft mehr statt weniger Kinder braucht, dass die wenigsten Alleinerziehenden sich aus Jux und Tollerei für diese Familienform entschieden haben, und dass durch Gesetzesvorhaben, die jegliche Familienformen diskriminieren, den Deutschen allgemein bestimmt nicht gerade mehr Lust aufs Kinderkriegen gemacht wird.
Link zur Petition:

https://weact.campact.de/petitions/keine-hartziv-kurzungen-fur-alleinerziehende
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Zahlen: Alleinerziehend in Deutschland

– 1,6 Millionen Alleinerziehende leben mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt
– In 90 % der Fälle leben die Kinder bei der Mutter.
– 70 % der Alleinerziehenden sind erwerbstätig, 45 % in Vollzeit
– 39 % aller Alleinerziehenden beziehen Hartz-IV, ein Drittel davon sind „Aufstocker“, d. h. sie verdienen so wenig, dass sie zusetzlich Transferleistungen vom Staat zur Sicherung des Existenzminimus beantragen müssen.
– Die Hälfte der Kinder, die HARTZ IV bekommen, leben bei einem alleinerziehenden Elternteil

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Das sagt das Bundesministerium:

Das Arbeitslosengeld II für Alleinerziehende wird nicht gekürzt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will vielmehr die Regelungen vereinfachen, wie die Leistungen auf beide Elternteile aufgeteilt werden sollen, wenn die Eltern nicht zusammen leben, aber beide Elternteile sich um die Kinder kümmern.

Für Alleinerziehende gibt es weiterhin den Regelbedarf und wie bisher einen Alleinerziehenden-Mehrbedarf z. B. für Kinderbetten und Fahrtkosten. Und schon bisher wurde der Regelbedarf für das Kind danach aufgeteilt, wie oft und viel Zeit das Kind beim jeweiligen Elternteil verbringt.

Es geht jetzt einzig und allein darum, diese Aufteilung einfacher zu machen – für die Eltern wie für die Jobcenter. Dass eine solche Aufteilung erfolgt, ist nicht neu und sie bedeutet auch keine Kürzung.

Wie also soll das Verfahren nun vereinfacht werden?
Bisher muss der alleinerziehende und Arbeitslosengeld II beziehende Elternteil in der Regel für den kompletten Bewilligungszeitraum von bis zu zwölf Monaten im Voraus tage- und datumsgenau angeben, wann das Kind im Haushalt lebt und wann nicht. Das ist extrem aufwändig, anspruchsvoll und zeitraubend. In Zukunft soll man vorab in Form einer groben Prognose Angaben über die Summe der Aufenthaltstage machen. Diese Prognose muss dann auch nur noch monatsweise vorab übermittelt werden, um bereits für diesen Monat vorläufig den berechneten Anteil zu erhalten.

Fazit: Keine Kürzung, nur eine Klarstellung und Vereinfachung.

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