Zum Antritt des Familienausflugs mit den Kindern das sichere Taxi nehmen – so hatte sich ein Leser die Fahrt zum Bahnhof eigentlich vorgestellt, doch mit dem Anruf bei mehreren Taxizentralen kam dann die Überraschung.
Statt einer Bestätigung, dass man in den Taxen mit Babyschalen oder Kindersitzen rechnen könne und somit für die entsprechende Sicherheit der kleineren Fahrgäste gesorgt sei, kam die Erklärung, dass das Mitbringen solcher Vorrichtungen Aufgabe der Eltern, nicht des Unternehmens sei. Schwierig, wenn man zudem noch mit Kinderwagen und Koffer bepackt ist. Bei einem von insgesamt fünf verschiedenen Unternehmen fiel sogar die Bemerkung, man könne das Baby im Wagen ja auch auf den Schoß nehmen. Den Eltern blieb also nichts anderes übrig, als selbst mit dem Auto zum Bahnhof zu fahren und dort einen Parkplatz zu mieten.
Auf Facebook und in unserer Redaktion sorgte der Fall für rege Diskussionen, sodass wir beschlossen, der Sache nachzugehen, uns bei den Taxizentralen umzuhören und bei der Aachener Polizei nach den gesetzlichen Richtlinien zu fragen. Die Antworten waren allerdings nicht ganz so eindeutig, wie wir uns erhofft hatten.
Unsere Anrufe bestätigten es: Mitarbeiter eines Taxiunternehmens sprachen davon, dass Babyschalen grundsätzlich von den Fahrgästen selbst mitgebracht werden sollten, denn aus hygienischen Gründen dürften sie nicht vom Unternehmen ausgegeben werden. Für ältere Kinder gebe es dann zwei Möglichkeiten: Kinder der Gewichtsklasse 1 (9 bis 18 Kilo) können auf dem im Taxi dauerhaft vorrätigen Kindersitz Platz nehmen, die der Klasse 2 (15 bis 25 Kilo) auf den integrierten Sitzerhöhungen.
Das nächste Unternehmen bestätigte die vorherigen Aussagen – eine Babyschale mitzuführen sei einem Taxiunternehmen nicht vorgeschrieben. Bei diesem Thema befinden sich Eltern und Fahrer momentan also in einer rechtlichen Zwickmühle. Nur Kindersitze seien auch bei ihren Taxen immer vorhanden, falls jedoch eine Babyschale benötigt werde und der entsprechende Fahrer vor der Fahrt Bescheid wisse, gebe es sogar schon einige Kollegen, die für die Gäste dann ihren eigenen Maxi-Cosi mitnähmen. Schließlich kam beim nächsten Taxiunternehmen tatsächlich die Aussage, dass man bei gar keiner vorrätigen Babyschale das eigene Kind doch auf den Schoß nehmen könne.
Allgemeine Kindersicherungspflicht – mit Ausnahmen
Wie würde die Polizei den Sachverhalt sehen? Die Antwort fiel sehr ausführlich, jedoch eher schwer verständlich aus. Generell beurteilt die Polizei die Taxisituation für Familien mit Babys und Kleinkindern als schwierig, denn nur die wenigsten Taxiunternehmen seien für solche Fahrten ausgestattet. Aber gibt es denn keine Verpflichtung von Taxen, auf jeden einzelnen Fahrgast angemessen vorbereitet zu sein, und ist es überhaupt legal, Kinder ohne Sicherung in einem Auto unterzubringen?
Man bestätigt auf Seiten der Polizei, dass es eine allgemeine Kindersicherungspflicht gibt, denn generell gilt – bei Kindern unter zwölf Jahren mit einer Körpergröße von weniger als 150 Zentimetern ist eine Mitnahme auf den normalen Sitzen mit gewöhnlichen Sicherheitsgurten nur auf den dem Gewicht angepassten Kindersitzen erlaubt (dies regelt § 21 Abs. 1a StVO).
Aus praktischen Gründen besteht allerdings bei sogenannter nicht regelmäßiger Beförderung – als solche gilt natürlich eine durchschnittliche Taxifahrt – eine Ausnahmeregelung, die eher als Verhaltensrichtlinie fungiert: „Nach dieser Ausnahme von der allgemeinen Kindersicherungspflicht sind maximal zwei Kinder mit einem Gewicht ab neun Kilogramm auf Rücksitzen in Taxen mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen zu sichern, davon wenigstens ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg. Kinder der Gewichtsklasse 0 (entspricht weniger als 10 Kilo, bis zu 9 Monaten alt) und Klasse 0+ (weniger als 13 Kilo, bis zu 2 Jahren) müssen aufgrund der Sperrigkeit der altersgerechten Sicherheitssysteme im Taxi nicht gesichert werden.“ Mit anderen Worten – der Gesetzgeber hat Verständnis dafür, dass für Babyschalen etc. einfach kein Platz ist, denn im tagtäglichen Taxiverkehr müssen sich die Fahrer immer auch auf Flugurlauber und den dann benötigen Gepäckraum einstellen. Also Gepäck vor Babyschale.
Wenn ein Wagen jedoch nicht mit Kindersitzen ausgestattet ist, sei es die Aufgabe des Fahrers, einen Kollegen mit eben vorhandenen Sitzen zu kontaktieren, sodass dieser stattdessen die Beförderung der Familie übernimmt. Taxifahrer sind im Großen und Ganzen also nicht dazu verpflichtet, jederzeit für alle Altersgruppen passende Kindersitze im Fahrzeug bereitzuhalten, falls doch welche da sind, handelt es sich ausschließlich um Sitze für Kinder ab neun Kilo und keine Babyschalen. Demnach sind in den meisten Taxen Sitze der Gewichtsklassen 1 (9 bis 18 Kilo) und 2 (15 bis 25 Kilo) sowie eine einfache Sitzerhöhung für größere Kinder zu erwarten, aber trotz allem müsste bei zwei Kindern derselben Klasse höchstwahrscheinlich eines verzichten, bei drei oder mehr Kindern fahren diese – laut polizeilicher Aussage – völlig legal nicht den üblichen Vorschriften entsprechend gesichert, werden also nur mit dem normalen Gurt angeschnallt.
„Die Mitnahme von Babys ohne Schale sollte sowohl für Taxiunternehmen als auch für Eltern in jedem Fall tabu sein.“
Die Polizei weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass man sich bereits vor Antritt der Fahrt mit der Thematik beschäftigen und ggf. Kontakt zum gewünschten Taxiunternehmen aufnehmen solle, wie es der Vater, der uns kontaktete, ja vollkommen richtig bei fünf Unternehmen versucht hatte. Während Taxifahrer von dem Angebot, eine Babyschale bereitzuhalten, freigestellt sind, gilt gleichzeitig noch ihre Verpflichtung, jeden Fahrgast „unabhängig vom Alter und von Größe“ zu befördern. Klare Worte der Polizei sind immerhin: „Die Mitnahme von Babys ohne Schale sollte sowohl für Taxiunternehmen als auch für Eltern in jedem Fall tabu sein.“ Es sei offensichtlich nicht nur extrem gefährlich, bei einer Kontrolle drohen außerdem beachtliche Bußgelder.
Da Taxifahrer somit jede Fahrt ohne Babyschale ablehnen müssten, sei es für Familien ohne privates Auto umso ratsamer, eine eigene Babyschale auf Reserve zu haben. Generell wird empfohlen, bei Fahrbedürfnis das Taxi frühzeitig telefonisch vorzubestellen und Fahrer oder Unternehmen vorher über die Anzahl und die Gewichtsklassen der Kinder zu informieren. Des Weiteren erinnert die Polizei nochmal dringend daran, dass die Babyschale in Ausnahmefällen bei Fahrten im Auto nur dann auf dem Beifahrersitz positioniert werden darf, wenn der dort zugehörige Airbag ausgeschaltet ist. Zudem sei darauf zu achten, dass der Autositz das orangefarbene EU-Prüfzeichen CE und ECE-R-44/04 (oder auch 03) aufweisen kann, ältere Sitze sind seit 2008 nicht mehr zugelassen. Gar nicht so einfach also, seine Reise ohne Auto anzutreten, wenn man nicht direkt am Bahnhof wohnt. Bei immerhin einem Unternehmen hatten wir Glück, hier versicherte man uns, es gebe in jedem Fahrzeug einen integrierten Kindersitz, eine Babyschale sei zwar nicht immer vorhanden, könne aber bei vorherigem Bescheidgeben ohne große Umstände besorgt werden. (City Falke, 0241 33311)
Janneke Wergen & Birgit Franchy
Servus, vielen Dank für den gelungenen Beitrag. Das Thema Kindersitze ist sensibel und wichtig. Bleibt gesund und freue mich auf neue Beiträge.
Hallo Mia, vielen Dank für Deine Rückmeldung!
Liebe Grüße, Birgit / KingKalli