November 2014: In der Aula des Schulzentrums Laurensberg ist die Atmosphäre gespannt – und zwar in beiden Sinnen des Wortes. Ca. 30 Gäste nehmen das Informationsangebot der Stadt zum Stand inklusiver Schulbildung in Aachen wahr, darunter vor allem Eltern und Lehrer. Susanne Schwier, Beigeordnete für Kultur, Schule, Jugend und Sport, bietet den Anwesenden die Dienste einer Gebärdensprachdolmetscherin an. Unter den Zuhörern benötigt niemand die Übersetzung. „Aber wieso stand nicht in der Ankündigung, dass es eine Simultanübersetzung gibt?! Vielleicht wären dann auch Gehörlose hier!“, bemerkt eine Dame aus dem Publikum. „Haben Sie Nachsicht mit uns, wir üben noch“, beschwichtigt Susanne Schwier.
„Man“ bemüht sich
Damit fasst sie zugleich in nuce zusammen, wie es um die Inklusion in der Region steht: „Man“ bemüht sich, aber so richtig viel Erfahrung hat damit niemand. Also sind Langmut und Frustrationstoleranz gefragt; was funktioniert und was nicht, wird zwangsläufig im laufenden Betrieb getestet. Denn in Deutschland hat eher die Exklusion Tradition, wenn es um die Beschulung von verhaltensauffälligen und körperlich oder geistig beeinträchtigten Kindern geht. Sieben verschiedene Förderschulformen haben sich seit den 1960er Jahren herausgebildet. Es gibt spezielle Schulen für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen (Hör- und Sehschädigungen), Einrichtungen für Schüler mit Körperbehinderungen oder Störungen der Motorik, Förderschulen für Kinder mit einer geistigen Entwicklungsbeeinträchtigung, sowie je spezielle Schulen für lernbehinderte, emotional bzw. sozial auffällige oder in ihrer Sprachentwicklung beeinträchtigte Schüler. Es ist einerseits zu begrüßen, dass dank der Sonderschulen betroffenen Kindern überhaupt der Weg zu schulischer Bildung geebnet wurde; andererseits führte die systematische Trennung von Kindern mit und ohne Sonderförderbedarf aber auch zu einem Verschwinden von Behinderten aus der öffentlichen Wahrnehmung und damit auch aus der Arbeitswelt und dem Alltag Nichtbetroffener. Zwar gab es immer schon einzelne Fälle, in denen das praktiziert wurde, was heute unter „Gemeinsames Lernen“ fällt, Schüler mit Handicap blieben aber lange die Ausnahme an allgemeinen Schulen. Blinde oder körperbehinderte Schüler fanden noch am ehesten Aufnahme an „normalen“ Schulen, bei geistigen Behinderungen, Sprachentwicklungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten blieb die Sonderschule aber oft die einzige Option. Auch hörgeschädigte Kinder wurden nur selten aufgenommen, da die Kommunikation mit ihnen zu schwierig erschien und das Gebärden lange Zeit nicht als gleichwertig mit der Lautsprache wahrgenommen wurde.
Vor allem Initiativen wie der Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen. Eltern gegen Aussonderung behinderter Kinder“ (gegründet 1985) ist es zu verdanken, dass der Anteil behinderter Kinder in allgemeinbildenden Schulen über die letzten Jahrzehnte sukzessive gewachsen ist. Das Engagement von Inklusionsbefürwortern erfährt durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die bereits 2009 von Deutschland ratifiziert wurde, Bestätigung und Unterstützung. Zugleich wird mit Hilfe der Konvention Druck auf die Mitgliedsstaaten ausgeübt, die eigene Praxis in Sachen Gleichbehandlung zu überprüfen. Dies führte auch zu einer Änderung des Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen, die seit dem 01.08.2014 greift. NRW ist damit eines der ersten Bundesländer, die ihre Schulgesetze der Konvention entsprechend anpassen.
Die Eltern entscheiden
Die wesentliche Neuerung ist, dass nun die Eltern entscheiden dürfen, ob ihr Kind auf eine allgemeinbildende Schule gehen soll. Zuvor hatte die zuständige Schulaufsichtsbehörde die Eltern zwar, nach dem alten Wortlaut des Gesetzes, „beteiligt“, sie behielt aber die Entscheidungshoheit über den Ort der Förderung und konnte ein Kind auch gegen den Wunsch der Eltern auf eine Förderschule schicken. Das Argument war hier oft das mangelnde Angebot an Schulen des Gemeinsamen Lernens im Einzugsgebiet. Nach der neuen Regelung müssen die Behörden den Eltern mindestens eine allgemeine Schule mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen vorschlagen. Das bedeutet, dass im Zweifelsfall ein passendes Angebot eingerichtet werden muss. Anders als zuvor muss sich also nicht „die Schülerin oder der Schüler […] an das Bildungsangebot der Schule anpassen, sondern umgekehrt diese an die Bedürfnisse der Schülerin oder des Schülers“, wie es in der Begründung des Regierungsentwurfs heißt. Im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention soll die Sonderförderung immer stärker an allgemeinen Schulen erfolgen.
Das heißt aber auch, dass voraussichtlich einige Sonderschulen in den nächsten Jahren schließen werden, weil die Schülerzahlen zu gering sind. Viele Schüler, die sich auf ihrer Förderschule wohlfühlen, sind deshalb verunsichert. Manche haben auf Regelschulen bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Und auch viele Eltern fürchten um die Qualität des Unterrichts – sowohl Eltern von Kindern mit Sonderförderbedarf als auch Eltern von Kinder ohne. Die einen haben Bedenken, dass die sonderpädagogische Unterstützung auf der Regelschule nicht mehr in der gleichen Intensität gewährleistet sein könnte, die anderen argwöhnen, ihre Kinder könnten durch verhal-tensauffällige Mitschüler beim Lernen gestört werden – Ängste, die auch beim Info-Abend im Laurensberger Schulzentrum geäußert werden. Ganz ausräumen können die Redner an diesem Abend die Vorbehalte nicht, denn eine pädagogische Patentlösung existiert genauso wenig wie Sicherheit in entscheidenden Sachfragen. Vor allem die Klassengrößen und die an vielen Regelschulen unzureichende Personaldichte bereiten allen Beteiligten Sorgen. „Wir haben die Order, die Klassen bis 29 aufzufüllen. Das heißt, dass unter Umständen auch noch ein viertes Kind mit Aufmerksamkeitsdefiziten oder sozial-emotionaler Entwicklungsstörung in eine große Klasse kommt, selbst wenn schon drei darin sitzen“, bemängelt eine Grundschullehrerin aus dem Publikum. Wie sie den einzelnen Kindern da noch gerecht werden sollten, wüssten sie als Lehrkräfte nicht. Da reiche auch die stundenweise Mitarbeit eines Sonderpädagogen oder Schulbegleiters nicht aus. Claudia Dimmers und Elke Kottowski-Klasner, die beiden Inklusionskoordinatorinnen des Schulamtes, bieten Beratung im kleinen Kreis an, denn so, da sind sich alle einig, soll Inklusion nicht aussehen. Wenn bei einem Kind ein Sonderförderbedarf festgestellt wird, stehen die Koordinatorinnen ihm, seinen Eltern und der aufnehmenden Schule unterstützend zur Seite. Jeder Fall, so Sonderschulpädagogin Dimmers und Gymnasiallehrerin Kottowski-Klasner, werde individuell geprüft, so dass die beste Beschulung für jedes einzelne Kind gefunden werden könne.
Chance oder Sparmodell?
Dass dies keine einfache Aufgabe ist, liegt nicht zuletzt an der komplizierten, föderalistischen Schulorganisation in Deutschland und den je nach Aufgabenbereich wechselnden Zuständigkeiten. Gerade bei der Personalfrage sind der Stadt nämlich weitgehend die Hände gebunden. Karl-Josef Mathar vom Schulbetrieb erläutert, dass die Kommunen zwar die Entscheidungsgewalt über Sachkosten und Gebäude haben, für die Einstellung von Pädagogen aber ist das Land zuständig. Das macht auch die Umsetzung der Inklusion besonders kompliziert. Zwei Systeme treffen hier nach der Gesetzesänderung aufeinander: das bestehende, nach dem Kindern auf der Regelschule je nach Sonderförderbedarf eine bestimmte Wochenstundenzahl an zusätzlicher Unterstützung zusteht, und das neue, nach dem die Sonderpädagogen nicht mehr dem Kind, sondern allgemein der jeweiligen Schule zugeordnet sind. Mancher bislang stundenweise abgeordnete Sonderpädagoge wird deshalb vermutlich bald fest an eine bestimmte Schule wechseln. „Wir haben nach der neuen Regelung eine Art Budget für Sonderpädagogenstunden, das uns vom Land eingeräumt wird“, erläutert Karl-Josef Mathar. „Diese Stunden können wir auf die Schulen verteilen. Aber das Kontingent ist begrenzt. Das heißt, dass eine Schule, die gerade erst auf Gemeinsames Lernen umstellt, eventuell für die Übergangszeit eine Sonderpädagogenstelle mehr bekommt als eine Schule, die schon viel Erfahrung damit hat.“ Aber – so der gemeinsame Tenor der Verwaltungsmitarbeiter – welche Schule tatsächlich wie mit Personal ausgestattet wird, welche Schule zu einer Schwerpunktschule für einen speziellen Förderbedarf ausgebaut wird und was für bauliche Anpassungen vorgenommen werden, kann erst entschieden werden, wenn die Anmeldezahlen feststehen. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Nicht zuletzt aufgrund des unklaren Betreuungsschlüssels und der vagen Informationen zur Ausstattung zögern viele Eltern, ihr Kind mit Sonderförderbedarf an einer Regelschule anzumelden. „Mein Kind hatte immer drei Stunden Sonderförderung pro Woche“, ärgert sich eine Mutter. „Wenn es nun einen Schulsonderpädagogen gibt, wissen wir überhaupt nicht, ob und wie lange er sich um unsere Tochter kümmert. Vielleicht guckt der nur mal kurz in die Klasse rein. Das ist doch wieder nur ein Sparmodell!“
Aus all dem geht deutlich hervor, dass völlig neue Lehr- und Schulkonzepte hermüssen, wenn die Inklusion gelingen soll. Mit dem herkömmlichen Frontalunterricht in übergroßen Klassen ist eine gezielte Sonderförderung ebenso wenig möglich wie die sinnvolle Beschulung nicht betroffener Schüler. Das klingt erst einmal, als sei die Umsetzung von Inklusion noch in weiter Ferne, aber Schulen wie die Vierte Aachener Gesamtschule zeigen, dass auch im Sekundarbereich die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Sonderförderbedarf gelingen kann. Kinder mit Sonderförderbedarf sind hier ganz selbstverständlich in die ohnehin stark heterogenen Klassen integriert, ebenso selbstverständlich erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Fachlehrern und Sonderpädagogen. Ähnliche Konzepte werden schon seit Längerem in vielen Grundschulen erfolgreich umgesetzt. Inklusion erfordert ein Umdenken auf allen Seiten. Nicht nur die Wahrnehmung – und zum Teil auch die Selbstwahrnehmung – von Menschen mit Handicap muss sich ändern, sondern auch die Auffassung davon, wie Schulunterricht auszusehen hat. Es ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel gefragt.
Infos:
Broschüre des Landesministeriums zum Thema Inklusion mit einer synoptischen Darstellung der entsprechenden Gesetzestexte: broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msw/sonderausgabe-von-schule-nrw-zum-thema-inklusion/1708
Kontakt zu den Inklusionskoordinatorinnen:
Schulamt für die StädteRegion
Aachen, Zollernstraße 16
52070 Aachen
Claudia Dimmers, 0241 5198-4135
claudia.dimmers@staedteregion-aachen.de
Elke Kottowski-Klasner
0241 5198-4136, elke.kottowski-klasner@staedteregion-aachen.de
Für Stadt und Kreis Düren ist zum Redaktionsschluss noch kein neuer Inklusionsberater benannt. Betroffene Eltern werden gebeten, sich an das Schulamt zu wenden:
Amt für Schule, Bildung und Sport
Kreisverwaltung Düren
Bismarckstraße 16, 52351 Düren
02421 22-0
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