Rauchmelderpflicht – die Stadt warnt: Aktuell keine Kontrolle durch die Feuerwehr vor Ort

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Die Stadt Aachen weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es aufgrund der Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen, die ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt, keine Kontrollen oder persönliche Überprüfungen der Feuerwehr in Privatwohnungen gibt. In letzter Zeit sind jedoch betrügerische Banden im Grenzgebiet mit genau dieser Masche unterwegs. Sie geben sich als Feuerwehrmitarbeiter aus und versuchen unter dem Vorwand, die Rauchmelder kontrollieren zu wollen, sich Zutritt in Privatwohnungen zu verschaffen und dort Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen, so Berichte von Bürgerinnen und Bürgern.

In diesem Zusammenhang weist die Feuerwehr Aachen dann auch gleich nochmal auf die Rauchmelderpflicht in Privathaushalte hin. Diese tritt für die so genannten Bestandswohnungen in Nordrhein-Westfalen erst ab dem 1. Januar 2017 in Kraft. Seit dem 1. April 2013 gilt in NRW eine Rauchmelderpflicht für Neubauten von Privatwohnungen (auch Einfamilienhäuser) und für Privatwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln modernisiert werden. Nach einer Übergangsfrist von knapp 4 Jahren sind die übrigen Privatwohnungen dann ab 2017 auch mit Rauchmeldern auszustatten. Nach den Vorschriften der Bauordnung NRW müssen alle Schlafräume (insbesondere auch Kinderzimmer), die Flure und Treppenräume mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Kurz, da wo man schläft oder weglaufen würde, müssen Rauchmelder installiert werden.

Auf der Internetseite der Aachener Feuerwehr, findet man alle wichtigen Informationen zur Rauchmelderpflicht unter dem Link „Sicherheit“, da in der Rubrik „Rauchmelder“. Dort gibt es auch einen Katalog mit den wesentlichsten und häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Rauchmelder.

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