Gram, Gerüchte und Gehälter – der KiTa-Streik konkret

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Im Internet kursieren die extremsten Meinungen zur Berechtigung des andauernden Kita-Streiks und die wildesten Gerüchte über die Gründe für den Ausstand sowie das Ein- und Auskommen von Kindergärtnerinnen. Was aber nun die genauen Forderungen der gewerkschaftlich vertretenen Erzieher und der Gegenseite, den kommunalen Arbeitgebern,  sind, weiß scheinbar niemand so ganz genau. In manchen Blättern ist zu lesen, die Kindergärtnerinnen forderten 10 % mehr Lohn, während andere Journalisten wissen wollen, dass sich die Gehaltssteigerung auf über 20 % belaufen solle. Der Verband Kommunaler Arbeitgeber (VKA) statuiert, Erzieher verdienten jetzt schon mehr als andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hingegen führt an, Beschäftigte in Kindertagesstätten seien notorisch unterbezahlt. Manche halten den vor allem für betroffene Familien schmerzhaften Ausstand für angemessen, andere für völlig überzogen und verantwortungslos.

 

Aber was stimmt denn nun?

1. Wer streikt hier genau?

Bestreikt werden derzeit ausschließlich öffentliche Einrichtungen. Kindergärten und Tagesstätten in privater oder kirchlicher Trägerschaft bleiben von den Streiks unberührt. Allerdings werden wohl auch die Beschäftigten in nicht-kommunalen Einrichtungen von Verhandlungserfolgen profitieren, denn ihre Bezahlung ist häufig an die Entgelte im öffentlichen Bereich angelehnt.

2. Was fordert Verdi?

Anders als vielfach zu lesen fordert Verdi keine direkte Lohn- bzw. Tariferhöhung, denn die letzte Tarifvereinbarung gilt noch bis Februar 2016. Aufgekündigt hat die Gewerkschaft die Vereinbarung zur Einstufung. Verdi möchte also, dass Kinderpfleger, Erzieherinnen und Leute, die in Behindertentagesstätten arbeiten, in höhere Entgeltgruppen eingestuft werden als derzeit üblich. Damit ist für die Einzelne nicht nur mehr Geld verbunden, sondern, so hofft Verdi, auch ein Statusgewinn.

3. Einschub: Tariftabellenkunde für Einsteiger

Angestellte im öffentlichen Dienst, also auch die Mitarbeiter in kommunalen Kitas, werden nach dem sogenannten TVöD bezaht, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. In den entsprechenden Entgelttabellen gibt es sogenannte Gruppen und Stufen. Die Eingruppierung richtet sich nach der Bewertung der Stelle, also nach dem Aufgabenumfang  (Tätigkeitsprofil, Führungsverantwortung etc.) und den Ansprüchen an die Ausbildung und Sonderqualifikationen, die ein Stelleninhaber in jedem Fall erfüllen muss (z. B. Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mindestens dreijährige Ausbildung, Qualifikation für mittleren, gehobenen oder höheren Dienst und dergleichen mehr.). Die Stufe wiederum, der der einzelne Mitarbeiter zugeordnet wird, hängt von seiner persönlichen Berufserfahrung ab und davon, ob und wie lange er bereits im öffentlichen Dienst tätig ist.

Das bedeutet: Wer zum Beispiel ohne Berufserfahrung eine kommunale Stelle aus der Gruppe TVöD 5 antritt, wird auf Stufe 1 gesetzt und bekommt im Monat 2.145,97 € brutto (netto bleiben bei Steuerklasse I noch 1.410,94 €). Nach sechs Jahren ist der Mitarbeiter auf Stufe 4 geklettert und erhält auf derselben Stelle 2.591,49 € (netto 1.639,56 €). Spätestens bei Stufe 6 (15 Jahre Berufserfahrung, 2.833.30 € brutto, 1.710,58 € netto) ist aber Schluss, dann kann nur noch ein Antrag auf Höhergruppierung helfen. Das geht dann, wenn der Aufgabenbereich, der zu der Stelle gehört, in der Zwischenzeit gewachsen ist, sich also gut begründen lässt, dass die Stelle eigentlich höherwertig ist. Wer eine Stelle der Gruppe 10 hat, bekommt ein Einstiegsgehalt von 2.916,44 € (netto 1.801,01 €) und kann sich auf höchstens 4.284,42 € (netto 2.437,59 €) hocharbeiten.

Damit das alles nicht zu übersichtlich erscheint, begeben wir uns jetzt auf die nächste Komplikationsstufe: Für Beschäftigte im sogenannten „Sozial- und Erziehungsdienst“, also auch Kinderpfleger, Erzieherinnen und Mitarbeiter in Behindertentagesstätten, gilt nicht die normale TVöD-Tabelle mit 15 Gruppen, sondern eine eigne Tabelle mit 18 Gruppen (TVöD-SuE).

4. Kinderpflegerinnen- und Erziehergehälter konkret

Kinderpfleger mit einer zweijährigen staatlich anerkannten Ausbildung (also diejenigen, die im Bereich U3-Betreuung besonders gut geschult sind), werden laut Eingruppierungsschema nach TVöD-SuE 3 (kurz: S 3) eingestuft, sofern sie keine sogenannten „schwierigen fachlichen Tätigkeiten“ ausüben müssen (z. B. Arbeit in Integrationsgruppen). Sie bekommen demnach ein Einstiegsgehalt von 2.043,35 € brutto (1.357,19 € netto, wie oben alles bei Steuerklasse I). Auf Stufe 6, also mit 15 Jahren Berufserfahrung, liegt das Entgelt bei 2.678 € (netto 1.683,47 €).

Eine Erzieherin mit Berufsfachschulausbildung landet, sofern keine schwierigen Tätigkeiten involviert sind, in der Gruppe S 6. Das macht 2.366,68 € (1.512,31 € netto) auf Stufe 1 und 3.289,06 € (1.980,80 € netto) auf Stufe 6.

Hier die Übersicht über die Gruppen:

S 18 Leiter/in Erziehungsheim
S 17 Leiter/in KiTa (ab 180 Plätze)
S 16 Leiter/in KiTa (ab 130 Plätze)
S 15 Leiter/in KiTa (ab 100 Plätze)
S 14 Sozialarbeiter/in in Garantenstellung
S 13 Leiter/in KiTa (ab 70 Plätze)
S 12 Sozialarbeiter/in schwierige Tätigkeit
S 11 Sozialarbeiter/in
S 10 Leiter/in KiTa (ab 40 Plätze)
S 9 Koord. Erzieher/in
S 8 Erzieher/in schwierige Tätigkeit; Heilpädagoge/in
S 7 Leiter/in KiTa (bis 40 Plätze)
S 6 Erzieher/in
S 5 handwerklicher Erziehungsdienst
S 4 Kinderpfleger/in schwierige Tätigkeit
S 3 Kinderpfleger/in
S 2 Beschäftigte als Kinderpfleger/in

5. Und wieviel ist das im Vergleich?

Vielerseits wird nun über die Angemessenheit der Bezahlung diskutiert. Der VKA argumentiert, in vielen technischen Berufen werde im öffentlichen Dienst auch nicht besser bezahlt, zum Teil sogar schlechter. Als Beleg werden handverlesene Beispiele herangezogen (Handwerker, Feuerwehrmänner); der VKA fordert, die Entlohnung im öffentlichen Dienst in verschiedenen Berufsgruppen müsse vergleichbar bleiben. Verdi hält dagegen, die sozialen Berufe – oftmals von Frauen ausgeübt – müssten aufgewertet und so auch mit Stellen in der freien Wirtschaft (oft traditionelle Männerberufe) konkurrenzfähig werden. In der freien Wirtschaft wird in vielen technischen Bereichen besser bezahlt als im öffentlichen Dienst. Allerdings gibt es in der freien Wirtschaft wenig Stellenangebote für Erzieher und Kinderpflegerinnen (abgesehen von Stellen in kirchlichen bzw. privaten Trägern, die normalerweise die Gehälter an die öffentlichen Tarife anpassen). Deshalb, so die Logik hinter der Argumentation von Verdi, lässt sich eine Aufwertung sozialer Berufe fast nur über eine bessere Bezahlung im öffentlichen Dienst erreichen.

Wie steht es denn aber wirklich aus mit der Vergleichbarkeit im öffentlichen Dienst? Hier ein paar Beispiele aus der Recherche in Stellenbörsen öffentlicher Arbeitgeber:
Ein Chemielaborant, ein Elektriker oder ein Gärtner sitzt üblicherweise auf einer nach der TVöD-Standardtabelle mit E 6 bewerteten Stelle. Das heißt: 2.235,78 € brutto und 1.457,76 € netto auf Stufe 1 und 2.851,47 € brutto sowie 1.769,15 € netto auf Stufe 6. Ein Techniker landet normalerweise in Gruppe 8, der Leiter einer kleineren Werkstatt in Gruppe 9 (belassen wir es ab jetzt bei den Bruttogehältern: Einstiegsgehalt 2.586,77 €, 3.931,43 € auf Stufe 6) – auch nicht eben üppig, wenn Personalverantwortung übernommen werden muss.

Jemand mit einer kaufmännischen Ausbildung (z. B. Groß- und Einzelhandels-, Büro- oder Immobilienkaufleute) findet sich aber auch meistens in Gruppe 8 oder 9 wieder und liegt mit dem Verdienst damit deutlich über dem durchschnittlichen Handwerker im öffentlichen Dienst, auch ganz ohne Führungsverantwortung.

Das Gehalt von Bürokaufleuten nach Gruppe 8 (2.427,23 bis 3.097,26 €) liegt nur unwesentlich unter dem Lohn von KiTa-Leiterinnen kleiner Einrichtungen mit bis zu 40 Betreuungsplätzen. Mit der KiTa-Leitung verbunden ist nicht nur die Personalführung, sondern auch die gesamte organisatorische und inhaltliche Verantwortung für die jeweilige Einrichtung. Auf den oberen Gehaltsrängen landen nur Leiter größerer und großer KiTas, wie die Tabelle oben zeigt. Das höchste hier mögliche Entgelt liegt zwischen 3.102,56 € auf Stufe 1 bis 4.748,69 € auf Stufe 6 (Entgeltgruppe S 17), hier ist dann aber auch ein ganzer Stab an Mitarbeitern zu führen. Der Aufwand ist vermutlich mit der Geschäftsführung eines kleinen Unternehmens zu vergleichen.

Logischerweise führt die VKA vorzugsweise das Bruttoendgehalt von Leitern großer Einrichtungen ins Feld, während Verdi mit den niedrigen Gehältern auf Stufe 1 argumentiert.

6. Was will Verdi genau?

Verdi hat für fast alle Beschäftigte im sozialen und Erziehungsdienst konkrete Höhergruppierungsforderungen (in die mit Sicherheit reichlich Verhandlungsspielraum eingerechnet ist). Im Einzelnen sind sie in den Anlagen zum Tarifflyer (s. u.) nachzulesen. Die Fälle von oben werden hier exemplarisch noch einmal herangezogen:

– Kinderpfleger sollen von Gruppe S 4 in S 6 vorrücken (2.366,68 € auf Stufe 1 bis 3.289,06 € auf Stufe 6)

– Erzieherinnen von S 6 in S 10 (2.589,68 € auf Stufe 1 bis 3.973,50 € auf Stufe 6)

– Kindergärtnerinnen in Leitungsfunktion sollen mindestens in Gruppe S 11 (2.656,58 € auf Stufe 1 bis 3.962,02 € auf Stufe 6) einsteigen können, auch wenn sie kleine Einrichtungen führen.

Außerdem will Verdi einige Ungereimtheiten im Kleingedruckten der Entgeltgruppenordnung beseitigt wissen. Die Gewerkschaft fordert z. B., dass die Eingruppierung von KiTa-Leitern nicht mehr nur anhand der Zahl der Betreuungsplätze festgelegt wird, sondern auch anhand der Zahl der Betreuungsgruppen und der zu führenden Mitarbeiter. Welche Entgeltgruppe die Mitarbeiter haben, soll keine Rolle bei der Eingruppierung der Leiter mehr spielen (es erscheint tatsächlich nicht besonders logisch, dass Mitarbeiterinnen aus den Gruppen S 2 bis 5 leichter zu führen seien als Mitarbeiterinnen in höheren Gruppen; allerdings werden für die Höhergruppierung der Führungskräfte derzeit nur Leute auf Stellen ab S 6 als Mitarbeiter gezählt). Des Weiteren möchte Verdi die Definition von „schwierige Tätigkeit“ anpassen, so dass z. B. auch Sozialarbeiter, die mit psychisch Kranken und Suchtmittelabhängigen arbeiten, höhergruppiert werden können. Auch die Klausel, dass in einer Integrationsgruppe mindestens ein Drittel der Kinder behindert sein muss, um eine Höhergruppierung wegen fachlich schwieriger Tätigkeiten zu rechtfertigen, soll gestrichen werden.

7.  Warum wurden die Verhandlungen abgebrochen und wie geht es weiter?

Wie so oft schieben sich auch bei den Verhandlungen um die Einstufungsänderungen in den sozialen und Erziehungsdiensten beide Parteien den Schwarzen Peter zu. Verdi zufolge gab es nie ein offizielles Angebot des VKA, der wiederum erklärt, er habe sich doch durch das Unterbreiten von Vorschlägen kompromissbereit gezeigt. Heute hat der VKA aus seinem – nach Aussagen von Verdi-Vertretern nur indirekt über Medien verbreiteten – Vorschlagspapier ein offizielles Angebot gemacht. Dieses Einlenken der Arbeitgeber holt die Verdi-Unterhändler wieder an den Verhandlungstisch, so dass Kinder, Eltern und Erzieher wieder auf eine Einigung hoffen dürfen.

Links:

Website von Verdi mit den Flyern zu den Forderungen (besonders interessant ist die Anlage zum Tarifflyer): http://www.verdi.de/

Website des VKA mit einer Darstellung des Verhandlungsverlaufs aus Arbeitnehmersicht: http://www.vka.de/

Privat betriebene, sehr umfassende Informationsseite mit allen Tariftabellen und Gehaltsrechner: www.oeffentlicher-dienst.info/

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4 responses to “Gram, Gerüchte und Gehälter – der KiTa-Streik konkret

  1. Ganz großes Kino!!! Endlich wird mal mit dem Unsinn aufgeräumt, den die Arbeitgeber immer vortragen. Und dabei auch noch leicht verständlich. Vielen Dank dafür!

  2. Hey Christine, hast Du schon den neuen Beitrag gelesen? Die Streiks werden erstmal beigelegt. Für eine Einigung wird ein Schlichter hinzugezogen.

  3. Es fehlt noch das die meisten Erzieher nur 30 bzw.32 Stunden arbeiten dürfen, somit verringert sich noch das Einkommen um ein paar 100 EUR !