Formulare für Eltern stehen zum Download bereit. Auch die städtischen Offenen Ganztagsschulen sind vom Streik betroffen. Freitag noch keine Streikaktionen in Aachen.
Der Streik in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder rückt näher: Wie die Stadtverwaltung mittlerweile aber seitens der Gewerkschaften erfahren hat, soll es am Freitag noch keine Streikaktionen geben. Vom Streik am Montag könnten auch die städtischen Offenen Ganztagsschulen (OGS) betroffen sein. Auch für diese gilt ab Montag: Leider gibt es auch keine gesicherten Informationen, welche der acht städtischen OGS ab Montag noch geöffnet sind. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Eltern, in ihrer OGS nachzufragen, ob die Einrichtung während des Streiks geöffnet oder geschlossen ist, beziehungsweise, ob einzelne Gruppen geöffnet sind. Da nicht bekannt ist, wie viele Kinder in der jeweiligen OGS betreut werden können, bittet die Stadt die Eltern vorsorglich eine alternative Betreuung zu organisieren – etwa bei Verwandten, Freunden oder Nachbarn.
Wie bereits gestern berichtet, gibt es nach Anfragen von Eltern die Möglichkeit, dass Erziehungsberechtigte die Betreuung in den Räumen der KiTa selbst organisieren können. Dazu müssen interessierte Eltern, die in Eigenverantwortung KiTa-Räumlichkeiten nutzen wollen, einen Nutzungsvertrag und eine Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben – selbstverständlich ist die Nutzung der Räume kostenfrei. Beide Formulare sind mittlerweile als PDF zum Download auf www.aachen.de in der Rubrik „KiTa-Streik“ eingestellt. Die ausgefüllten PDFs müssen dann per Fax an die 0241 413-54145200 oder per Mail an die kinderbetreuung@mail.aachen.de geschickt werden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule wird sich dann kurzfristig bei den Eltern zurückmelden, um weitere Details und die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Eltern stellen an der KiTa-Streik-Hotline der Stadt unter 0241 432-4444 auch die Frage nach Rückerstattung der KiTa-Beiträge für die Zeit des Streiks. Hier verweist die Verwaltung auf die KiTa-Satzung der Stadt, das Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechende Gerichtsurteile, nach denen die Stadt die Beiträge nicht zurückerstatten muss. Die 2009 nach dem damaligen KiTa-Streik zurückgezahlten Beiträge waren eine einmalige Entscheidung des Rats der Stadt Aachen. Eine solche Entscheidung zur aktuellen Lage liegt aber derzeit nicht vor.
Aus der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren aben wir heute keine Infos erhalten können.
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