Verknallt an Silvester – 15 Sicherheitstipps der Feuerwehr

in Familienleben

1) Nur solche Feuerwerkskörper verwenden, die von der der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind. Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen, das immer mit den Buchstaben „BAM“ beginnt, klar zu erkennen.

2) Die Gebrauchsanweisung vor dem Zünden genau lesen und beim Zünden auch beachten.

3) Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Feuerwerkskörper der Klasse II wie Raketen, Kanonenschläge, Böller etc. dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben und auch nur von ihnen gezündet werden.

4) Auch das für Kinder zugelassene Kleinstfeuerwerk der Klasse I sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen abgebrannt werden.

5) Raketen, Knallkörper und andere Feuerwerksartikel nie in geschlossenen Räumen zünden. Achten Sie immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen Feuerwerkskörpern und Personen.

6) Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzende Raketen nicht in die Wohnung gelangen können.

7) Alkohol vermindert das Reaktionsvermögen. Deshalb sollten alkoholisierte Personen das Feuerwerk lieber als Zuschauer genießen.

8) Raketen nur senkrecht starten. Am besten ist es, eine schwere Wein- oder Sektflasche als Startrampe zu benutzen. Auch eine Getränkekiste kann zur Verbesserung der Standsicherheit genutzt werden.

9) Niemals Feuerwerkskörper selbst herstellen.

10) Niemals mehrere Feuerwerkskörper zu einem Bündel vereinen.

11) Niemals die Zündschnur verkürzen.

12) „Blindgänger“ und „Versager“ auf keinen Fall ein zweites Mal zünden.

13) Niemals gezündete Knallkörper auf Menschen oder Tiere werfen. Gezündetes Feuerwerk nicht aus dem Fenster oder vom Balkon abwerfen.

14) Die Finger von nicht zugelassenen Billigböllern lassen. Diese haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller und einen Schallpegel von bis zu 120 Dezibel. Bei diesem Pegel liegt auch die Schmerzgrenze.

15) Richtig lagern: Feuerwerkskörper sind bereits zwei Tage vor Silvester in den Geschäften zu haben. Bis zu ihrem Einsatz sollten Böller, Raketen und Co. an einem kühlen und trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder nicht erreichbar ist. Feuerwerk außerdem nie in der Hosentasche oder in anderen Kleidungsstücken, die am Körper getragen werden, aufbewahren.

Für den Notfall gilt:
Ruhe bewahren
Notarzt und Feuerwehr über die 112 rufen
Erste Hilfe leisten

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