Bundesfreiwilligendienst: ab sofort 10.000 neue Stellen

in Aktuelles um die Ecke, Familienleben

Der Startschuss fällt sofort. Ab dem 01. Dezember 2015 wird es 10.000 neue Stellen im Bundesfreiwilligendienst geben. Dabei handelt es sich um Stellen „mit Flüchtlingsbezug“. Die Stellenangebote richten sich sowohl an einheimische Freiwillige, als auch an Flüchtlinge, deren Asylantrag genehmigt wurde und an solche, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Gearbeitet wird in Einrichtungen, die sich um Flüchtlinge kümmern.

Die erste Tranche der Stellen kann beim Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ab heute durch die Kommunen gebucht werden. Parallel dazu starten auch die BFD-Zentralstellen aus dem sozialen, kulturellen, ökologischen und sportlichen Bereich mit der Vergabe ihrer Kontingente des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“.

Insgesamt stellt der Bund im Rahmen dieses Sonderprogramms des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) künftig neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen des Regelformats bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung.
Das Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Im Bundeshaushalt stehen ab 2016 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro für das Programm bereit.

Der neue Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Stärkung der Willkommenskultur. Wer sich für einen Platz interessiert, kann auf der Seite des Bundesfreiwilligendienstes nach Stellen in seinem Ort suchen. Dabei steht eine Postleitzahlen- oder Ortssuche zur Verfügung. Konkret nach „mit Flüchtlingsbezug“ kann man laut Aussage der zuständigen Pressestelle jetzt und auch in Zukunft „aus technischen Gründen“ nicht suchen. Da gilt es also, sich bei den Institutionen durchzufragen, die bei der Ortssuche ausgegeben werden.

Hier geht es zur Suche nach freien Plätze:
http://www.bundesfreiwilligendienst.de/no_cache/der-bundesfreiwilligendienst/einsatzstellensuche.html

Sämtliche praktische Informationen und Formulare sind abrufbar unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de

Hier findet ihr das A-Z zum Bundesfreiwilligendienst:
http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/a-bis-z.html

Grundsetzliches:
Der Bundesfreiwilligendienst steht allen offen, die die Schulpflicht hinter sich gebracht haben und hat keine Altersbegrenzung.
Für Minderjährige gilt das Jugendschutzgesetz.
Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, gilt derzeit (Stand: 2015) die Höchstgrenze von 363 Euro monatlich (6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Teilweise werden auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gestellt.
Wie der Verdienst auf Arbeitslosengeld, Hartz IV oder die Rente angerechnet wird, findet ihr auch im A bis Z.

Foto: Kleiderkammer Flüchtlingsunterkunft | Birgit Franchy

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